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Begleitung und Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen

17. 11. 2022

Menschen mit Behinderung und Anspruch auf Eingliederungshilfe haben seit 1.11.2022 die Möglichkeit, auch im Krankenhaus Begleitung und Assistenz durch eine vertraute Person zu erhalten. Entweder können Assistenzkräfte mitgenommen werden, die sonst im Rahmen der Eingliederungshilfe Assistenzleistungen erbringen, oder es gibt Krankengeld als Lohnersatz für Angehörige oder Vertrauenspersonen, die als Begleitperson ins Krankenhaus bekommen.

Die Kosten des Aufenthalts (Unterbringung und Essen) der Begleitperson im Krankenhaus trägt die Krankenkasse des Menschen mit Behinderung.

 

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